TR CU 019/2011 “On the safety of personal protective equipment”

ТR ZU 019/2011 «Über die Sicherheit der persönlichen Schutzausrüstung» betrifft die persönliche Schutzausrüstung, die im Gebiet der Zollunion in den Verkehr gebracht wird. Diese Schutzausrüstung muss neu sein, d.h. darf nicht zuvor in Gebrauch genommen worden sein. Das Ursprungsland spielt dabei keine Rolle.

Das Technische Regelwerk TR ZU 019/2011 soll die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung und ihren freien Warenverkehr im Gebiet der Zollunion gewährleisten.

Die Unternehmensgruppe SERCONS verfügt über eine eigene, vom Bundesamt „RusAkkredetierung“ akkreditierte Produktzertifizierungsstelle und somit auch die Zulassung, alle notwendigen Maßnahmen zur Bestätigung der Übereinstimmung der Produkte im Hinblick auf die Anforderungen der Technischen Verordnung der Zollunion 019/2011 durchzuführen.

Die Effizienz unserer Dienstleistungen wird durch erfahrene Fachkräften mit entsprechender Qualifikation und langjähriger Erfahrung gewährleistet.

Wir bieten folgende Leistungen/Dienstleistungen an:

Unsere Arbeit erfolgt auf schlüsselfertiger Basis, was bedeutet, dass wir jeden Schritt des Zertifizierungsverfahrens übernehmen. Ihre Teilnahmen wird auf ein Minimum, wodurch Sie Zeit sparen können. Ein einzelner Manager wird Sie durch das Verfahren begleiten und Sie über die Umsetzung  jeder Phase der Arbeit informieren. Das Lösen von Problemen jeglicher Komplexität in kurzer Zeit ist das oberste Ziel unserer Qualitätsarbeit.

Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks oder staatlichen Normen hat folgende Vorteile sowohl für den Hersteller als auch für den Verkäufer:

  • Es besteht keine Notwendigkeit für ein separates Dokument für jedes Land
  • Eine erhebliche Verringerung der Zeit, die erforderlich ist, um das Zertifizierungsverfahren abzuschließen
  • Beschleunigung des Handelsumsatzes zwischen den Staaten, mit positiver Auswirkung auf die Volkswirtschaft
  • Eine deutliche Steigerung des Absatzvolumens einzelner Unternehmen und die Entstehung von Entwicklungsperspektiven

Unsere Zertifizierungsstelle beschäftigt erfahrene Fachkräfte, die das notwendige Paket von Dokumenten für die Ausstellung eines EAC-Zertifikats und / oder einer Deklaration selbst vorbereiten. Sie  beraten den Kunden bei allen aufkommenden Fragen in jeder Phase des Registrierungsverfahrens.

Die Registrierung eines Dokuments nach TR CU 019/2011 besteht aus mehreren Stufen:

  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
  • Durchführung von Tests mit der Vorbereitung eines Testprotokolls
  • Professionelle Beratung des Kunden in allen Phasen der Arbeit
  • Registrierung des Zertifikates für Produkte, welches in das RusAkkredetierung Register eingetragen wird

Die Liste der Produkte, die unter die TR CU 019/2011 fallen

– Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Mechanischen Einwirkungen

– Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor schädliche chemische Einwirkungen

– Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Strahlungsfaktoren (externe ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe)

– Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Einwirkungen erhöhter und/oder verringerter Temperatur

– Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor thermischen Effekten des Lichtbogens (Bogenentladung), nichtionisierender Strahlung, Elektroschock, auch zum Schutz vor Auswirkungen der statischen Elektrizität

– Spezielle Kleidung zur besseren Sichtbarkeit

– umfassende persönliche Schutzausrüstung

– dermatologische Schutzausrüstung

 

Die Registrierung dieses Dokuments ist zwingend erforderlich und ermöglicht den Import und den Verkauf von Produkten im Gebiet der Zollunion.

Freigabe von Waren, die das Zertifizierungsverfahren bestanden haben –

Nach der Auswertung der Unterlagen und der Prüfung der Produkte erfolgt die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 019/2011 und die Produkte können in das Gebiet der Zollunion eingeführt werden. Vor der Markteinführung müssen alle Produkte mit dem EAC Kennzeichen markiert werden.

Für den Käufer ist die EAC Markierung ein Zeichen/eine Garantie für die Produktqualität und kann zu einem klaren Vorteil für Geschäftspartner und Großkundenkunden werden.

Die Markierung ist sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Produkt selbst anzubringen.

Das Vorhandensein des EAC-Kennzeichens weist darauf hin, dass das Produkt aus hochwertigen Materialien hergestellt ist, die die Umweltanforderungen vollständig erfüllen und keine Komponenten aufweist, die Verletzungen oder andere Personenschäden verursachen können.

Wichtig: Die Konformitätszertifikate der technischen Reglements der eurasischen Wirtschaftsunion sind sowohl für die in diesen Ländern hergestellten Produkte, als auch für Produkte ausländische Hersteller notwendig. Die Anforderungen und der Zertifizierungsprozess sind in beiden Fällen einheitlich.

Strafen für die Nichteinhaltung von TR CU 019/2011

Regulatorischer und gesetzlicher Rahmen des Verwaltungsgesetzbuchs

 

Bußgeld
Art. 14.43 – Nichteinhaltung durch den Hersteller und/oder den Vollstrecker (die Person, die die Funktionen des ausländischen Herstellers wahrnimmt), den Verkäufer des Technischen Reglements TR CU 019/2011 Bußgeld für Natürliche Personen in Höhe von 200 bis 400 Euro; für juristische Personen – von 2.000 bis 5.500 Euro.
Art. 14.44 – Fehler in der Deklarierung Bußgeld für Natürliche Personen in Höhe von 300 bis 900 Euro; für juristische Personen  – von 1.800 bis 18.000 Euro.
Art. 14.45 – Verkauf von Artikel ohne gültigem Zertifikat Bußgeld für Natürliche Personen in Höhe von 400 bis 900 Euro; für juristische Personen  – von 1.800 bis 18.200 Euro.
Art. 14.46 – Nichteinhaltung der obligatorischen EAC Kennzeichnung von Produkten Bußgeld für Natürliche Personen in Höhe von 200 bis 900 Euro; für juristische Personen  – von 2.000 bis 18.000 Euro.
Art. 14.47 – Verletzung der Durchführungsregeln der Zertifizierung Bußgeld für Natürliche Personen in Höhe von 400 bis 900 Euro oder Disqualifikation für einen Zeitraum von 6 Monaten bis 3 Jahren; für juristische Personen  – von 7.000 bis 18.000 Euro.
Art. 14.48 – Einreichung von fehlerhaften Prüfungen/Tests innerhalb der Zertifizierung nach TR CU 019 Bußgeld für Natürliche Personen in Höhe von 600 bis 900 Euro oder Disqualifikation für einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren; für juristische Personen  – von 7.000 bis 10.000 Euro.

 

 

Wichtig: Die Konformitätszertifikate der technischen Reglements der eurasischen Wirtschaftsunion sind sowohl für die in diesen Ländern hergestellten Produkte, als auch für Produkte ausländische Hersteller notwendig. Die Anforderungen und der Zertifizierungsprozess sind in beiden Fällen einheitlich.

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